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Connected Cars - Der Zugriff auf die Fahrzeugdaten

Die Wahlfreiheit des Verbrauchers sichern - Zugang zu den Fahrzeugdaten für alle Marktteilnehmer gewährleisten

Rohstoff Fahrzeugdaten – der Status Quo

Das vernetzte Fahrzeug ist keine Zukunftsmusik, es ist längst Realität. Schon heute bieten Autos auf Grundlage ihrer Telematikeinheiten dem Fahrer eine Vielzahl von Mehrwertdiensten, deren Palette von aktuellen Verkehrsinformationen über Routenplanung bis hin zu Umgebungsinformationen wie z.B. dem nächsten Restaurant oder Parkhaus reicht. Doch dieser Datenfluss ist keine Einbahnstraße. So wie das Fahrzeug Informationen empfängt, so sendet es auch Datenpakete aus  – nicht selten ohne Zutun und Wissen des Fahrers. Diese gehen systembedingt exklusiv an die Hersteller, die damit nicht nur privilegierten Zugriff auf technische Daten zur System- und Leistungsüberwachung, sondern auch Zugang zu Informationen erhalten, die über persönliche Präferenzen des Autofahrers Auskunft geben können. Die daraus resultierenden Möglichkeiten des Auf- oder Ausbaus datenbasierter Geschäftsfelder bergen großes Potenzial und wecken viele Begehrlichkeiten. Sie machen Fahrzeugdaten zu einem kostbaren Gut und hart umkämpften Rohstoff, dessen Verfügbarkeit für die Zukunft des automobilen Aftermarket-  und Dienstleistungssektors eine entscheidende Rolle spielen wird.

 

Herausforderungen erkennen, Marktdiversifikation erhalten

Die Tatsache, dass Automobilhersteller derzeit alleine über die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe der Fahrzeugdaten entscheiden, sichert ihnen in vielen Bereichen bereits heute erhebliche Vorteile gegenüber anderen Serviceanbietern, welche diese auslesbaren Informationen nicht oder nur zeitverzögert und gegen nicht einheitlich festgesetzte Entgelte erhalten. Da die einzelnen Telematiksysteme der Hersteller zudem sehr unterschiedliche Anforderungen an den Zugang stellen, stehen viele Drittanbieter vor einer großen technischen und finanziellen Herausforderung, die – sollte die derzeitige Rechtslage weiterbestehen – nicht alle meistern werden. Es droht ein Verdrängungswettbewerb, der die Wahlfreiheit der Autofahrer gefährdet.

Wahlfreiheit der Verbraucher gewährleisten

Um eine weitere Verzerrung des Wettbewerbs zu verhindern und die Wahlfreiheit der Verbraucher langfristig sicherzustellen, fordert der Verbund Europäischer Automobil Clubs (EAC) gesetzliche Regelungen, die den Zugriff auf die Fahrzeugdaten für alle Marktteilnehmer einheitlich gestalten. Gemäß dem in der eCall Verordnung 2015/758 verankerten Mandat, „Anforderungen für eine interoperable, standardisierte, sichere und frei zugängliche Plattform“ zu definieren, müssen eindeutige technische und rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die zudem der Dynamik der technischen Entwicklungen Rechnung tragen. 

Die Forderungen des EAC in Kürze:

  1. Die Wahlfreiheit der Verbraucher muss dauerhaft gesichert bleiben.

  2. Um die Marktvielfalt zu erhalten, bedarf es eines fairen Wettbewerbs, der sich in gleichen Rahmenbedingungen für alle Marktakteure widerspiegelt: Alle Anbieter von Dienstleistungen rund um das Fahrzeug müssen einen dauerhaft gesicherten Zugriff auf die von ihnen benötigten Fahrzeugdaten haben.

  3. Der Zugang zu den Daten muss eindeutigen technischen und rechtlichen Kriterien genügen, welche die Vielfalt bestehender Geschäftsmodelle bewahren und gleichzeitig Innovationen fördern.

Gleiche Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb

In diesem Kontext werden verschiedene Konzepte diskutiert, die den Zugriff auf die Fahrzeugdaten im Hinblick auf die zugrundeliegende Infrastruktur sehr unterschiedlich gestalten. Dabei entspricht nicht jedes Modell dem Mandat der eCall-Verordnung, das mit der Forderung nach freier Zugänglichkeit klare Vorgaben an die Systemarchitektur von Telematikdiensten bei Personenfahrzeugen stellt. Um diese zu erfüllen und einen fairen Wettbewerb zu sichern, ist es aus Sicht des EAC unerlässlich, dass allen Marktteilnehmern

die gleichen Daten

  • unmittelbar bzw. direkt

  • nicht überwacht

  • in Echtzeit

zur Verfügung stehen. Dies bedeutet auch, dass sich der Automobilhersteller im Bereich Aftermarket derselben Datenlage und identischen Ausgangsbedingungen gegenübersieht wie ein unabhängiger Drittanbieter. Maßgeblich für den Zugriff auf die Daten und deren Weiterverarbeitung ist dabei ausschließlich die Freigabe des Fahrers, der die freie Wahl zwischen allen Dienstleistern rund um das Auto haben muss und alleinig bestimmt, wer wann welche Daten zu welchem Zweck erhält. Der Fahrer darf in seiner Wahlfreiheit weder durch technische Barrieren, noch durch Einschränkungen in der Datenqualität oder –quantität begrenzt werden.

Langfristig: Telematikplattform im Fahrzeug

Vor diesem Hintergrund setzt sich der EAC für eine offene und interoperable Telematikplattform im Fahrzeug ein. Diese muss klar definierten Standards entsprechen und höchsten Sicherheitsanforderungen genügen, um unbefugten Zugriff auf die Fahrzeugsysteme auszuschließen. Da hierzu noch Entwicklungsleistungen nötig sind, die im Kontrast zum dringenden Regelungsbedarf stehen, ist die offene und interoperable Telematikplattform ein Ziel, das es langfristig mit aller Kraft und unter Einbeziehung aller Marktteilnehmer zu verfolgen gilt.

Kurzfristig: Shared-Server-Prinzip.

Angesichts der Notwendigkeit, gemäß der bestehenden EU-Gesetzgebung[1] das Recht auf gleichen Zugang zu Fahrzeuginformationen zu gewähren und kurzfristig einen Wettbewerb auf Augenhöhe herzustellen, spricht sich der EAC für die Einführung einer Zwischenlösung aus. Ziel muss es sein, das derzeitig bestehende Ungleichgewicht zugunsten der Hersteller zügig und nachhaltig zu korrigieren und die Vorteile der Telematik-Technologie auch unabhängigen Drittdienstleistern zugutekommen zu lassen. Zu diesem Zweck befürwortet der EAC die Implementierung einer unabhängig betriebenen Datenplattform nach dem „Shared Server“-Prinzip, welche die persönlichen, geografischen und servicerelevanten Daten verwaltet und bei Vorlage einer entsprechenden Freigabe für die Marktteilnehmer zugänglich macht. Im Rahmen dieses Modells erhalten alle Anbieter von Dienstleistungen rund um das Fahrzeug den gleichen Zugang zu den Daten – qualitativ, quantitativ und hinsichtlich der Zugriffsgeschwindigkeit dürfen keine Unterschiede bestehen. Selbstverständlich muss auch beim Shared Server der Fahrer alleinige Instanz sein, die über die Verwendung und Verarbeitung der Daten entscheidet und diese dem Serviceanbieter seiner Wahl zur Verfügung stellt.

 

Fazit

Um die Wahlfreiheit der Verbraucher dauerhaft zu gewährleisten, bedarf es eines freien und fairen Wettbewerbs. Dieser ist nur sichergestellt, wenn alle Marktakteure rund um das Auto den gleichen Zugang zu den Fahrzeugdaten erhalten und ihre Dienstleistungen unter einheitlichen Rahmenbedingungen anbieten können. Der Verbund Europäischer Automobil Clubs fordert daher die (zügige) Einführung eindeutiger gesetzlicher Regelungen, die gleiche technische und rechtliche Zugangsvoraussetzungen für alle Marktteilnehmer definieren. Ziel muss dabei sein, die Angebotsvielfalt zu fördern und Wettbewerbsverzerrungen zu unterbinden, um die Wahlfreiheit der Konsumenten auch in Zukunft nachhaltig zu sichern.

[1] Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung und Euro 5/Euro 6-Verordnung

Stand: November 2016.

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