Maximaler Schutz für wenig Geld - EAC fordert einheitliche Regelungen für Warnwesten
Bei Unfällen und Pannen bieten reflektierende Warnwesten einen effektiven Beitrag zur Verkehrssicherheit. In Österreich, wo bereits seit 2005 eine Warnwestenpflicht besteht, zeigen sich die Vorteile eindrucksvoll: Die Unfallbilanz auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen hat sich deutlich verbessert. Laut offiziellen Statistiken haben sich die Unfälle in den letzten 5 Jahren um 39 % reduziert, die Zahl der Verunglückten um 53 %.
Das österreichische EPIGUS-Institut für ganzheitliche Unfall- und Sicherheitsforschung wies in einer extra konzipierten Blickstudie den Hintergrund dieses Sicherheitszuwachses nach: Personen, die eine Warnweste tragen, können von anderen Verkehrsteilnehmern innerhalb von 4 Sekunden gesehen werden; Personen ohne Warnweste sind selbst bei Tageslicht für den entgegen kommenden Verkehr so gut wie unsichtbar. Das Tragen einer Warnweste verlängert damit die wichtige Reaktionszeit, die einen Unfall verhindern und damit Menschenleben retten kann.
Eine Warnwestenpflicht gibt es derzeit in 13 von 27 EU-Mitgliedsstaaten: Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Österreich, Portugal, Rumänien, Spanien, Slowakei, Slowenien und Ungarn. Allerdings ist der Einsatz der Warnweste in diesen Ländern höchst unterschiedlich geregelt. Zum Beispiel müssen in manchen Staaten lediglich die Fahrer eine Warnweste tragen, in anderen hingegen auch alle Mitfahrer; in einigen muss die Weste in der Fahrerkabine gelagert werden, in anderen im Kofferraum etc.
In 14 EU-Staaten gibt es noch gar keine Regelungen, darunter in sehr bevölkerungsreichen wie Deutschland.
Eine der wichtigsten Errungenschaften der Europäischen Union ist die ungehinderte Mobilität über alle Ländergrenzen hinweg. Allerdings macht es vor diesem Hintergrund keinen Sinn, gleichzeitig einen Flickenteppich von unterschiedlichen Verkehrsregelungen zu bewahren. Diese verwirren Verkehrsteilnehmer und führen zu unbeabsichtigten Verkehrsverstößen, die nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch die Verkehrssicherheit gefährden.
Die EU hat es sich zum Ziel gesetzt, die Zahl der Verkehrstoten deutlich zu minimieren. Eine europaweite Harmonisierung der Warnwestenregelungen wäre ein einfacher und kostengünstiger Schritt in diese Richtung.
Der EAC empfiehlt deshalb eine Vereinheitlichung in folgenden Punkten:
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einheitliche Mitnahme- und Tragepflicht von Warnwesten für Pkw-Fahrer in ganz Europa,
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Tragepflicht auf allen Straßen, zumindest aber auf Autobahnen und Schnellstraßen,
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Tragepflicht nicht nur für Fahrer, sondern auch für alle Mitfahrer.
Stand: April 2008.