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KI-Haftung und Fahrzeugdaten: EAC begrüßt Empfehlungen des deutschen Verkehrsgerichtstages 2023

Produkthaftung und Halterhaftung sind zwei verschiedene Dinge und sollten trotz der zunehmenden Verbreitung von Fahrzeugen mit künstlicher Intelligenz im Straßenverkehr auch in Zukunft getrennt behandelt werden. Zu diesem Ergebnis kommen die Experten des deutschen Verkehrsgerichtstages (VGT) 2023 in Goslar. Erstmalig in der 60-jährigen Geschichte der renommierten Tagung richten sich die dort erarbeiteten Empfehlungen auch an die Institutionen der EU.

Der Dachverband europäischer Automobilclubs EAC teilt die Position des VGT. Zwar ist der Vorschlag der EU-Kommission sinnvoll, die Produkthaftung der Hersteller zu verschärfen, da deren Einfluss auf die Steuerung von Fahrzeugen kontinuierlich wächst. Andererseits sollten Geschädigte bei Verkehrsunfällen weiterhin die Möglichkeit haben, für Schadenersatz auf einfachem Weg den Halter des gegnerischen Fahrzeugs und seinen Pflichtversicherer in Anspruch nehmen zu können.

Ein weiteres Thema betrifft den Zugang von Polizei und Justiz auf Fahrzeugdaten im Rahmen der Aufklärung von Verkehrsunfällen. Der bislang den Fahrzeugherstellern vorbehaltene exklusive Zugang auf die Daten muss auf berechtigte Dritte erweitert werden. Der EAC erneuert in diesem Zusammenhang seine Forderung an die EU-Kommission, endlich eine entsprechende Treuhänderlösung zu etablieren.


 

Pressekontakt:

Gerrit Reichel Senior Policy Officer, reichel@eaclubs.org EAC European Automobile Clubs Berlin Office: Schöneberger Ufer 89 c/o DEVK Postfach 610217

10923 Berlin +49 172 1890658

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