In dem Gerichtsurteil (verbundene Rechtsachen T-339/16, T-352/16, T391/16) und der daraus resultierenden aktuellen Anpassung geht es um Übereinstimmungsfaktoren. Mithilfe von Übereinstimmungsfaktoren wird die zulässige Abweichung der Werte des RDE-Verfahrens beim Bewegen des Fahrzeugs durch einen echten Fahrer auf einer echten Straße von dem unter Laborbedingungen getesteten Emissionsgrenzwert festgelegt, welcher schrittweise verringert werden soll. Im Oktober 2015 legte die Kommission einen Gesetzesvorschlag zur Umsetzung der neuen RDE-Prüfungen vor. Der Beschluss wurde im Februar 2016 vom Europäischen Parlament und vom Rat genehmigt.
In einem ersten Schritt wurde für alle Neufahrzeuge für den Übergangszeitraum bis 2020 ein vorübergehender Übereinstimmungsfaktor von 2,1 festgelegt, um sowohl die statistische Unsicherheit des Prüfverfahrens als auch die der Messgeräte zu berücksichtigen.
Nach 2020 sollte ein wesentlich niedrigerer Übereinstimmungsfaktor (1,5) gelten, der lediglich die Unsicherheit der Messgeräte widerspiegelt. Diese Fehlermarge wird dann jährlich überprüft, um den Fortschritten bei der Genauigkeit des portablen Emissionsmesssystems Rechnung zu tragen.
Die Kommission sagte zu, den Übereinstimmungsfaktor mit dem Ziel einer kontinuierlichen Senkung jährlich zu überprüfen. Angesichts der neuesten Verbesserungen auf dem Gebiet der Messtechnik wird im 4. Rechtsakt eine erste Verringerung des Übereinstimmungsfaktors von 1,50 auf 1,43 vorgenommen.
Weiterführende Links:
- Änderungsanträge ENVI
- 'RDE und NOx-Grenzwerte', EAC Newsblog, 24. März 2020.
- 'Wissenswertes: Was ist RDE?', EAC Newsblog, 25. März 2020.
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