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Road safety and 96/53/EC – Ein gemeinsames Positionspapier gegen größere Lastkraftwagen
Innerhalb der Europäischen Union regelt die Richtlinie 96/53/EG1 die zulässigen Abmessungen und Gewichte für Lkw und Lkw im internationalen Verkehr. Derzeit ist die maximale Länge von Lastkraftwagen für den grenzüberschreitenden Einsatz in der EU auf 16,5 Meter für Sattelzüge und 18,75 Meter für Kombi-Lkw mit einem Gewicht von bis zu 40 Tonnen begrenzt. Die Europäische Kommission hat sich verpflichtet, diese Richtlinie zu aktualisieren. Die Straßengüterverkehrsbranche übt Druck aus, die Länge der Lastkraftwagen auf 25,25 Meter und ein Gewicht von bis zu 60 Tonnen zu erhöhen.
Das EAC-Positionspapier gegen Gigaliner ist derzeit nur auf englisch verfügbar. Sollten Sie Fragen zum Inhalt haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren
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Maximaler Schutz für wenig Geld – EAC fordert einheitliche Regelungen für Warnwesten
Bei Unfällen und Pannen bieten reflektierende Warnwesten einen effektiven Beitrag zur Verkehrssicherheit. In Österreich, wo bereits seit 2005 eine Warnwestenpflicht besteht, zeigen sich die Vorteile eindrucksvoll: Die Unfallbilanz auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen hat sich deutlich verbessert.