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Das mobile Internet: Die Herausforderungen von eCall im vernetzten Fahrzeug

Zurückblickend ist es nur eine sehr kurze Spanne: Erst seit 1993 wird das Internet kommerziell genutzt. Inzwischen ist die Internetnutzung nicht nur auf stationären Rechnern, sondern auch mobil Bestandteil des täglichen Lebens geworden. Mit dem „Internet der Dinge“ steht jetzt eine neue Entwicklungsstufe bevor, in dessen Kontext das Internet auch im Auto Einzug hält: Das direkte Auslesen von Fahrzeugdaten ist technisch ebenso möglich, wie das automatisierte Übermitteln fahrzeugspezifischer Informationen. Das Fahrzeug wird vernetzt und Bestandteil des „neuen“ Internets.

 

Diese Entwicklung muss man berücksichtigen, wenn man die Idee des automatischen Notrufs eCall näher betrachtet:

Mit der europaweiten, verbindlichen Einführung der eCall-Technologie für alle neuen Kraftfahrzeuge können sich ab 2015 die Reaktionszeiten der Rettungskette erheblich verkürzen. Der Verbund Europäischer Automobilclubs (EAC) begrüßt daher ausdrücklich die Implementierung des automatischen eCalls, der die Sicherheit auf Europas Straßen deutlich steigern wird. eCall ist heute - anders als in der Zeit, in der die ersten Diskussionen dazu geführt wurden - kein separates System mehr, sondern technisch gesehen eine einzelne Anwendung des vernetzten Fahrzeuges. So werden auf Grundlage der Fahrzeug-Telematik zunehmend Mehrwertdienste verfügbar sein, für die es zur Gewährleistung des Verbraucherschutzes und eines freien und fairen Wettbewerbs eindeutiger gesetzlicher Regelungen bedarf.

 

Die Integration des eCall in das vernetzte Fahrzeug macht es demnach notwendig, darüber hinaus eine Diskussion um Fahrzeugdaten und ihre Verwendung zu führen. Eine Notrufanwendung kann Leben retten und muss schnellstmöglich umgesetzt werden. Nicht vergessen werden darf aber, dass der Erfolg eines automatischen Notrufs in erster Linie nicht an der technisch inzwischen recht einfachen Umsetzung im Auto gemessen werden muss, sondern an der Organisation der schnellen Hilfe und dem Auf- und Ausbau eines europaweit funktionierendes Rettungssystems.

 

Der Notruf, der sich als hoheitliche Aufgabe des Staates bewährt hat, muss auch in der Form des eCall nicht nur rechtlich verbindlich festgelegt, sondern auch in der Umsetzung staatlich gewährleistet werden. Daher gilt:

 

1. Notruf muss Notruf bleiben. Ob Polizei, Rettungsdienste oder Feuerwehr: Die Hilfe für seine Bürger ist eine originäre Aufgabe des Staates, die sich auch auf die Bereitstellung und Abwicklung des eCall erstreckt. Die Verantwortung für den eCall ist nicht an private Dienstleister delegierbar!

Darüber hinaus kann im Interesse der Verkehrssicherheit, beispielsweise zur Regelung des Verkehrsflusses, die Weitergabe von Daten, die über den reinen eCall hinausgehen, wünschenswert sein.

2. Daten sind nicht gleich Daten. Neben dem Notruf können Fahrzeugdaten im Sinne der Allgemeinheit und der Verkehrsteilnehmer eingesetzt werden. Datensätze, die im öffentlichen Interesse und aufgrund gesetzlicher Vorgaben erzeugt werden, müssen frei verfügbar und nutzbar sein.

Hierfür bedürfen sowohl Übertragung als auch Verarbeitung dieser Basisdatensätze, die neben einer Ortsangabe auch anonymisierte Fahrzeugdaten beinhalten können, gesetzlich geregelter und definierter Standards, die allen Anbietern von Notfalldiensten und Serviceleistungen rund um das Fahrzeug gleichermaßen Zugang zu diesen Informationen gewährleisten.

Grundsätzlich muss gelten: Alle Daten, die vom Auto generiert werden, sind „Eigentum“ des Nutzers:

3. Das Ich entscheidet. Die Rechte der Fahrzeugdaten müssen allein beim Nutzer liegen, der über deren Übermittlung, weitere Verwendung und Verarbeitung entscheidet.

Ähnlich wie bei einem klassischen Endgerät, z.B. einem Computer oder Smartphone, muss auch beim Auto der Nutzer allein entscheiden dürfen, wem er seine Daten zur Verfügung stellt. Dies impliziert die freie Wahl des Fahrers, im Falle eines Unfalls oder einer Fahrzeugpanne mittels „bCall“ (Breakdown-Call) den Serviceanbieter seines Vertrauens zu kontaktieren und mit den relevanten Daten zu versorgen, deren Weitergabe nicht durch den Hersteller eingeschränkt werden darf.

Zudem muss - wie bei anderen Endgeräten auch - der Nutzer einen freien Zugang zur „Hardware Auto“ haben und die unbeschränkte Installation eigener Apps vornehmen können, so lange keine Beeinträchtigung sicherheitsrelevanter Funktionen zu befürchten ist. Das beinhaltet auch, dass die Hersteller keine vordefinierten Werkseinstellungen, überzogene Gebührenmodelle o.ä. einrichten dürfen, die den freien Marktzugang externer App-Anbieter und damit den Informationsfluss zum Nutzer eingrenzen.


Fazit

Zur technischen Umsetzung dieser verbraucherorientierten Ausgestaltung des vernetzten Fahrzeuges bedarf es einer offenen und standardisierten Schnittstelle, die auch externen Dienstleistern einen Zugang zu den vom Nutzer freigegebenen Fahrzeugdaten gewährleistet. Um solch ein diskriminierungsfreies Fahrzeugsystem aus sicherheitsrelevantem eCall und frei wählbaren Mehrwertdiensten zu realisieren, fordert der Verbund Europäischer Automobilclubs (EAC) entsprechende gesetzliche Regelungen, die im Rahmen der verbindlichen europaweiten eCall-Einführung in 2015 ebenso den einheitlichen Zugang der darüber hinaus gehenden Telematikdienste regeln und einen freien und fairen Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern gewährleisten.

Stand: August 2013. 

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