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Der EAC Fordert Einheitliche PKW-Mautregeln für den Einheitlichen Europäischen Verkehrsraum

Vier Sommer sind nun vergangen, seitdem der EAC das Vorhaben der EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc hinsichtlich der Einführung der einheitlichen Kriterien zur Erhebung der PKW-Maut in Europa begrüßt hatte (siehe EAC Positionspapier 2015).[1] Dennoch werden die Autofahrer in Europa auch diesen Hitzesommer nicht vom Maut-Flickenteppich verschont bleiben. Jeder Grenzübertritt bleibt ein modulares Rate– und Wartespiel mit den Basisbausteinen: zeitbasiert oder streckenbezogen und Papiervignette oder elektronische Kennzeichenerfassung.  


Hinzu kommt, dass selbst innerhalb des höchsten rechtsprechenden Organs der EU das Thema PKW-Maut höchst umstritten ist und zu diametral entgegengesetzten Positionen führt.  Die Diskrepanz zwischen den Schlussanträgen[2] des angesehenen Generalanwalts Nils Wahl am Anfang des Jahres sowie des kürzlichen Urteils[3] der Großen Kammer in der Rechtsache C-591/17 Österreich/Deutschland zeigt den gegenwärtigen Regelungskauderwelsch auf.


Der Verband europäischer Automobilclubs (EAC) erkennt jedoch klar und deutlich das vorliegende Mobilitätshindernis und fordert – weiterhin – dessen Abschaffung durch die europaweite Mautharmonisierung. Der EAC vereint heute insgesamt sechs mitgliedsstarke Clubs aus Deutschland, Österreich, der Slowakei sowie Bosnien und Herzegowina, mithin repräsentiert er das gebündelte Interesse der weit über 3 Millionen Autofahrer in Europa. 

  

Der EAC appelliert an die europäischen, verkehrspolitischen Entscheidungsträger, signalisiert den dringenden Handlungsbedarf und spricht sich für insbesondere seine vier Kernforderungen zur Förderung der grenzenlosen Mobilitätserfahrung in Europa aus.


Lesen Sie das gesamte Positionspapier hier: https://www.eaclubs.org/uniform-car-toll-rules-for-the-sing?lang=de  


 

[1] EAC Positionspapier 2015, hier abrufbar: <https://www.eaclubs.org/european-passenger-car-tolls-1?lang=de>.

[2] C-591/17 Österreich/Deutschland, Schlussanträge vom 6. Februar 2019, hier abrufbar:   <http://curia.europa.eu/juris/celex.jsf?celex=62017CC0591&lang1=de&type=TXT&ancre=>.

[3] C-591/17 Österreich/Deutschland, Urteil vom 18. Juni 2019, hier abrufbar: <http://curia.europa.eu/juris/celex.jsf?celex=62017CJ0591&lang1=de&type=TXT&ancre=>.

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