Nachdem Österreich am 12. Oktober 2017 beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Klage gegen Deutschland wegen der geplanten deutschen Pkw-Maut erhoben hatte (Rechtssache C-591/17), definierte der EuGH nun am 18. Juni 2019 die Maut als diskriminierend. Die Niederlande hatten sich der Klage Österreichs angeschlossen.
Österreich hat als Haupteinwand die indirekte Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit durch den Ausgleich der Infrastrukturkosten durch Steuererleichterungen für Eigentümer von in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen geltend gemacht. Da deutsche Fahrer durch die Senkung der Kfz-Steuer entlastet werden, würden tatsächlich nur ausländische Fahrer durch die Infrastrukturabgabe belastet.
Der EuGH urteilte, dass „die Infrastrukturabgabe in Verbindung mit der Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer, die den Haltern von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen zugutekommt, eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit darstellt und gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs verstößt. Hinsichtlich des Verbots der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit stellt der Gerichtshof fest, dass die Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer zugunsten der Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen bewirkt, dass die von diesen entrichtete Infrastrukturabgabe vollständig kompensiert wird, so dass die wirtschaftliche Last dieser Abgabe tatsächlich allein auf den Haltern und Fahrern von in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Fahrzeugen liegt.“
Noch im Februar erklärte Generalanwalt (EuGH) Nils Wahl die geplante Maut für legal und argumentierte, dass die Pläne der deutschen Infrastrukturabgabe rechtmäßig seien. Er empfahl den Richtern, die Beschwerde Österreichs abzulehnen. Wahl erklärt, dass die Beschwerde Österreichs auf einem "grundlegenden Missverständnis des Begriffs "Diskriminierung" beruht. Die Schlussanträge des Generalanwalts sind als Empfehlung an die Richter zu verstehen. Sie müssen der Stellungnahme nicht folgen.
Der deutsche Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) erklärte in einer ersten Stellungnahme, dass die Maut in ihrer jetzigen Form damit „vom Tisch“ und das Urteil „zu respektieren und zu akzeptieren“ sei.
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