Die Europäische Kommission hat am 13. März 2019 neue Vorschriften erlassen, mit denen der Einsatz kooperativer intelligenter Verkehrssysteme (C-ITS) auf Europas Straßen beschleunigt werden soll.
Dabei sollen die Vorschriften im Einklang mit den Vorschlägen für saubere Mobilität und den Zielen zur Reduzierung von Verkehrstoten in der EU stehen. Ziel des Rechtsakts soll die Schaffung von Rechtssicherheit für Fahrzeughersteller und Straßenbetreiber sein. Dies sei wichtig, da ab diesem Jahr Fahrzeuge, Verkehrsschilder und Autobahnen mit der neuen Technik ausgestattet werden. So werden Mindestanforderungen an die Interoperabilität zwischen den verschiedenen verwendeten Systemen definiert, um zu ermöglichen, dass allen damit ausgerüsteten C-ITS-Stationen, Nachrichten mit anderen Stationen sicher in einem offenen Netz austauschen können.
Es handelt sich dabei um einen delegierten Rechtsakt. Nach der Veröffentlichung haben das Europäische Parlament und der Rat zwei Monate Zeit, Einwände gegen das Inkrafttreten des Rechtsakts zu erheben.
Siehe auch: Pressemitteilung der Europäischen Kommission
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