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Green Deal: Nachhaltige Batterien


Am 10. Dezember 2020 schlug die Europäische Kommission eine Überarbeitung und Modernisierung der geltenden EU-Rechtsvorschriften für Batterien von 2006 vor. Die Initiative wurde bereits im März 2020 verabschiedeten Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angekündigt. Die Kommission sieht bei nachhaltigen Batterien einen Schlüssel zu den Zielen des europäischen „Green Deals“ und zum darin festgelegten Ziel der Nullverschmutzung. Sie seien erforderlich, um wettbewerbsfähige Nachhaltigkeit, einen umweltfreundlichen Verkehr, saubere Energie und die Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen bzw. zu garantieren. Der Vorschlag befasst sich mit den sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Fragen im Zusammenhang mit allen Arten von Batterien. Übergreifendes Ziel soll die Sicherstellung sein, dass Batterien, die in der EU in Verkehr gebracht werden, über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg nachhaltig, leistungsfähig und sicher sind. Dies bedeutet, dass Batterien mit der geringstmöglichen Umweltbelastung hergestellt werden und Materialien verwendet werden, die unter voller Beachtung der Menschenrechte sowie sozialer und ökologischer Standards gewonnen werden. Batterien müssen langlebig und sicher sein, und am Ende ihrer Lebensdauer sollten sie wiederverwendet, wiederaufbereitet oder recycelt werden, wodurch wertvolle Materialien in die Wirtschaft zurückfließen.


Die Kommission schlägt verbindliche Anforderungen für alle Batterien (d.h. Industrie-, Automobil-, Elektrofahrzeug- und Gerätebatterien) vor, die in der EU auf den Markt gebracht werden. Anforderungen wie die Verwendung von verantwortungsvoll beschafften Materialien mit eingeschränktem Einsatz von gefährlichen Stoffen, der Mindestgehalt an recycelten Materialien, der Kohlenstoff-Fußabdruck, die Leistung und Haltbarkeit und die Kennzeichnung sowie die Erfüllung von Sammel- und Recyclingzielen sind für die Entwicklung einer nachhaltigeren und wettbewerbsfähigeren Batterieindustrie in Europa und weltweit von wesentlicher Bedeutung. Zur Sicherung weitgehender Investitionen zur Steigerung der Produktionskapazitäten soll außerdem Rechtssicherheit geschaffen werden.


Ab dem 1. Juli 2024 dürfen nur noch wiederaufladbare Industrie- und Traktionsbatterien in Verkehr gebracht werden, für die eine Erklärung zum CO2-Fußabdruck erstellt wurde. Um den Kreislauf zu schließen und wertvolle Materialien, die in Batterien verwendet werden, so lange wie möglich in der europäischen Wirtschaft zu erhalten, schlägt die Kommission vor, neue Anforderungen und Zielvorgaben für den Gehalt an recycelten Materialien und die Sammlung, Behandlung und das Recycling von Batterien am Ende ihrer Lebensdauer festzulegen. Dies würde sicherstellen, dass Industrie-, Automobil- oder Elektrofahrzeugbatterien nach ihrer Nutzungsdauer nicht für die Wirtschaft verloren gehen. Ab 2027 wird es eine Verpflichtung geben, den Anteil an recycelten Rohstoffen in diesen Batterien offenzulegen, gefolgt von Anforderungen, ab 2030 einen Mindestanteil an recyceltem Kobalt, Lithium, Nickel und Blei zu verwenden. Um die Sammlung und das Recycling von Gerätebatterien deutlich zu verbessern, sollte die derzeitige Sammelquote von 45 Prozent auf 65 Prozent im Jahr 2025 und 70 Prozent im Jahr 2030 steigen, damit die Materialien der Batterien, die wir zu Hause verwenden, nicht für die Wirtschaft verloren gehen. Andere Batterien - Industrie-, Automobil- oder Elektrofahrzeugbatterien - müssen vollständig gesammelt werden. Alle gesammelten Batterien müssen recycelt werden und es müssen hohe Rückgewinnungsquoten erreicht werden, insbesondere bei wertvollen Materialien wie Kobalt, Lithium, Nickel und Blei.


Die vorgeschlagene Verordnung legt einen Rahmen fest, der die Wiederverwendung von Batterien aus Elektrofahrzeugen erleichtert, z. B. als stationäre Energiespeichersysteme oder die Integration in Stromnetze als Energieressourcen. Außerdem forciert die Kommission den Einsatz neuer IT-Technologien, insbesondere des Batteriepasses und des vernetzten Datenraums, zur Förderung eines sicheren Datenaustausch, für größere Transparenz des Batteriemarkts und die Rückverfolgbarkeit großer Batterien.


Der Vorschlag wird nun den ordentlichen Gesetzgebungsprozess im Parlament und Rat durchlaufen.

 

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