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Statement zu Änderungsvorschlägen für EU-Führerscheinrichtlinie




MITTEILUNG


bezüglich


COM(2023) 127 final


Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2022/2561 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 383/2012 der Kommission


EU-Führerscheinrichtlinie


Die von der Europäische Kommission vorgeschlagene Überarbeitung der dritten Führerscheinrichtlinie bringt umfangreiche Änderungen für AutofahrerInnen mit sich. Grundsätzlich unterstützt der EAC die Bemühungen zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und zur Harmonisierung der Verkehrsregeln. Der zuletzt von Berichterstatterin MdEP Karima Delli veröffentlichte Report enthält jedoch Änderungsvorschläge, die aus unserer Sicht aus folgenden Gründen nicht umgesetzt werden sollten:


Mindestalter für Führerscheinklassen


Entgegen dem Vorschlag der EU-Kommission sieht Änderungsvorschlag 13 vor, dass die Mitgliedstaaten das auf Unionsebene festgelegte Mindestalter für Führerscheinklassen ausschließlich senken können. Ohne Ausnahmeregelungen könnte die Klasse AM so zukünftig nicht mehr bereits ab 15 Jahren erworben werden. Da die Klasse AM vor allem in ländlichen Regionen einen günstigen Einstieg in die Mobilität bietet, würde sich eine Erhöhung des Mindestalters negativ auf bezahlbare Mobilität für junge Menschen auswirken.

Eine Erhöhung des Mindestalters für die Führerscheinklasse A1 auf 18 Jahre hätte ähnlich negative Auswirkungen.


Der EAC spricht sich deshalb für ein Mindestalter unter 18 Jahren für die Führerscheinklassen AM, A1, B L17 aus. Zusätzlich sollte es den Mitgliedstaaten weiterhin erlaubt sein das Mindestalter individuell zu senken, bzw. zu erhöhen. Das Bestreben die Klasse B L 17 auf Unionsebene einzuführen, unterstützt der EAC ausdrücklich. Das Mindestalter für das Begleitende Fahren sollte unter keinen Umständen erhöht werden. Das Begleitende Fahren ist aus unserer Sicht ein wichtiger Faktor für die Ausbildung sicherer Autofahrer und trägt so maßgeblich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. Für die Führerscheinklassen AM und A1 fordert der EAC ein Mindestalter von 16 Jahren. Führerscheinklasse A2 sollte ab 18 Jahren erworben werden können.

Einführung Führerscheinklasse B+

Änderungsvorschlag 17 sieht die Einführung einer neuen Führerscheinklasse B+ für Personenkraftwagen mit einem Gewicht von mehr als 1800 kg vor. Voraussetzung für den Erwerb soll eine Mindestdauer an Erfahrung im Rahmen des Führerscheins der Klasse B sein.


Die Verpflichtung neuer Führerscheinbesitzer ausschließlich Fahrzeuge < 1,8 t zu fahren, bedeutet ein Rückschritt im Hinblick auf die Fahrausbildung junger Menschen. Neben den dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten verkennt der Vorschlag zudem die Tatsache, dass moderne Fahrzeuge, insbesondere Elektroautos aufgrund der Ausstattung und dem Gewicht der Batterien immer schwerer werden, die modernen Sicherheitseinrichtungen dem Fahrzeuggewicht jedoch entsprechend angepasst sind.


Da Fahranfänger oftmals Autos ihrer Familien nutzen (über 1,8 t), verwehrt man ihnen durch den Änderungsvorschlag wichtige Praxis zur Festigung der Fähigkeiten. Die Grundannahme „schwere“ Autos (SUVs) seien gefährlicher lässt sich zudem statistisch nicht belegen. Übung und Wiederholung unabhängig vom Fahrzeuggewicht sind entscheidender für das sichere Führen von Kraftfahrzeugen als das Festlegen subjektiv geeigneter Altersgrenzen. Fahranfänger, die in Fahrzeugen über 1,8 t das Fahren lernen, sollten diese Fahrzeuge auch ohne eine Karenzzeit von zwei Jahren führen dürfen.


Der EAC sieht keine sachliche Rechtfertigung für die Aufteilung der Klasse B in schwer/leicht und lehnt den unverhältnismäßigen Änderungsvorschlag daher ab.


Befristung von Führerscheinen für Senioren


Änderungsvorschlag 98 sieht vor, die zeitliche Befristung von Führerscheinen für Personen schon ab dem 60. Lebensjahr einzuführen. Darüber hinaus soll die Erteilung oder Erneuerung von Führerscheinen an verpflichtende ärztliche Überprüfungen der körperlichen und geistigen Eignung zum Führen eines Fahrzeugs geknüpft werden.


Eine Befristung allein aus Altergründen lehnen die EAC-Mitglieder mehrheitlich ab. Insbesondere in ländlichen Regionen sind ältere Menschen aus Mangel an Alternativen auf ihren Führerschein angewiesen, um unabhängig und mobil am öffentlichen Leben teilhaben zu können.


Der EAC fordert, sicherzustellen, dass sämtliche Maßnahmen zur Überprüfung der Fahreignung gemäß dem Vorschlag der EU-Kommission den Mitgliedstaaten obliegen. Die Einführung gesetzlich verpflichtender ärztlicher Gesundheitschecks zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit lehnt die Mehrheit der EAC-Mitglieder ab.


Stattdessen sollte für Verkehrstauglichkeitsüberprüfungen und begleitende Beratungsmaßnahmen auf freiwilliger Basis geworben werden. Der EAC warnt zudem ausdrücklich davor, dass starre Altersgrenzen gezielt umgangen werden könnten.


Hier muss gelten: Freiwilligkeit vor Zwang.


Tempolimits für Fahranfänger/Motorräder


Die Änderungsvorschläge 50-53 sehen unterschiedliche Tempolimits für die Führerscheinklassen A, A1 und A2 vor. Dies würde dazu führen, dass Überholvorgänge außerorts unter Einhaltung der jeweiligen Geschwindigkeitsbegrenzung im Prinzip nicht mehr möglich sind und riskante Überholmanöver provoziert.


Der EAC spricht sich daher klar gegen unterschiedliche Tempolimits für verschiedene Verkehrsteilnehmer aus.



Statement_EU-DrivingLicenceDirective_DE
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