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Überblick Revision der Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

Die Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe wurde 2014 verabschiedet, um die Entwicklung von Tankstellen und Ladestationen für alternative Kraftstoffe in den EU-Ländern zu fördern, und forderte die Mitgliedstaaten auf, Entwicklungspläne für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe aufzustellen.

2017 ließ die Kommission eine Bewertung der bisherigen Implementierung der Richtlinie anfertigen. Die Kommission stellte zwar fest, dass der Aufbau der Infrastruktur Fahrt aufgenommen hatte, wies jedoch darauf hin, dass die Entwicklung der Infrastruktur entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) und in städtischen und vorstädtischen Gebieten beschleunigt werden muss. Darüber hinaus seien die Pläne unterschiedlich vollständig und ehrgeizig und bieten keine langfristige Marktsicherheit. Seitdem sprach die Kommission immer wieder über eine geplante Überarbeitung der Richtlinie, handelte jedoch bisher nur zögerlich. Zuletzt kündigte die Kommission in ihrer Mitteilung vom Dezember 2019 zum Europäischen Grünen Deal an, die Infrastrukturrichtlinie für alternative Kraftstoffe zu überarbeiten.


Autohersteller und Hersteller alternativer Kraftstoffe, Befürworter sauberer Energie und das Europäische Parlament hatten schon lange eine Überarbeitung der Richtlinie gefordert, um sicherzustellen, dass eine ausreichende Infrastruktur im Einklang mit den Bemühungen um eine Verringerung der Emissionen im Verkehrssektor vorhanden ist und dazu beiträgt, die im Pariser Abkommen und im Grünen Deal festgelegten Klima- und Umweltziele zu erreichen. Der Schritt dies nun im Europäischen Grünen Deal zu verankern, wurde durchweg begrüßt.


Das Vorhaben wurde noch einmal im CoronaKonjunkturplan NextGenerationEU, welcher am 27. Mai 2020 vorgestellt wurde, bekräftigt. In ihm betont die Kommission die Signifikanz der Förderung und Entwicklung ausreichender Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, Elektrofahrzeuge, Wasserstofftechnologie und erneuerbare Energien.


Am 4. April 2020 wurde eine öffentliche Konsultation zur Bewertung der Wirksamkeit der Richtlinie eingeleitet, mit dem Ziel, 2021 eine Überarbeitung vorzuschlagen. Der Fahrplan im Anhang zum Grünen Deal sieht ebenfalls eine Überarbeitung der Richtlinie im Jahr 2021 vor. Ein von der Kommission eingerichtetes Forum für nachhaltigen Verkehr, das sich aus Interessenvertretern und nationalen Experten zusammensetzt, erstellte im November 2019 einen Bericht, der in die Bewertung der Richtlinie einfließen soll.

 

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