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Wissenswertes: Was ist RDE?


Der größte Kritikpunkt an dem alten Prüfverfahren war der erhebliche Unterschied zwischen Emissionsmessungen im Labor und in realen Fahrsituationen auf der Straße. So wurde zusätzlich und in Ergänzung zum neuen Labortestverfahren Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure (WLTP), der Prüfung der Emissionen im praktischen Fahrbetrieb (Real Driving Emissions – RDE) entwickelt und eingeführt. Bei der RDE-Prüfung werden portable Emissionsmesssysteme (PEMS) am geprüften Fahrzeug befestigt, um die Emissionswerte für Stickstoffoxide (NOx) und Partikelzahlen (PN) unter realen Fahrbedingungen zu überprüfen und zu bestätigen.


Die RDE-Gesetzgebung wurde in vier Rechtsakten ausgearbeitet, die über mehrere Jahre hinweg in Kraft traten. Die Europäische Kommission wählte diesen Ansatz aufgrund des breiten und technischen Charakters des Textes, der verschiedene Bereiche wie Spezifikationen für Messgeräte, Auslösedefinitionen und Randbedingungen abdeckt.


Die vier Pakete waren wie folgt aufgeteilt: Das erste Paket (RDE 1), über das im Mai 2015 im Technischen Ausschuss „Kraftfahrzeuge“ (Technical Committee of Motor Vehicles – TCMV) abgestimmt und im März 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, enthält die grundlegende Festlegung des tatsächlichen Prüfverfahrens. In der Anfangsphase ab Anfang 2016 wurden RDEPrüfungen nur zu Überwachungszwecken durchgeführt und hatten keine Auswirkungen auf die tatsächlichen Typgenehmigungen, welche weiterhin auf der Grundlage von Labormessungen erteilt wurden.


Das zweite Paket (RDE 2), über das im Oktober 2015 abgestimmt und im April 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, schreibt RDE-Messungen von NOx ab September 2017 für neue Pkw-Modelle und ab September 2019 für alle Neufahrzeuge vor.


Das dritte Paket (RDE 3), über das im Dezember 2016 abgestimmt wurde, beinhaltet die Ausweitung der RDE-Prüfungen auf die Messung der Partikelemissionen (Partikelzahl) bis September 2017 für alle neuen Fahrzeugtypen und bis September 2018 für alle Neufahrzeuge. Das Paket enthält auch spezielle gesetzliche Bestimmungen für Hybridfahrzeuge und ein Verfahren zur Einbeziehung von Kaltstarts und Regenerationsereignissen in den RDE-Tests. Außerdem wurden mit dem dritten Paket auch die Zertifizierung und Eintragung der Ergebnisse seitens der Hersteller verpflichtend, um die nötige Transparenz zu gewährleisten.


Das vierte Paket (RDE 4), über das im Mai 2018 abgestimmt wurde und welches seit dem 1. Januar 2019 gilt, umfasst die neue Übereinstimmungsprüfung für in Betrieb befindliche Fahrzeuge (In-Service Conformity - ISC), welche vorschreibt, dass jedes Jahr Emissionen von bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen von Typgenehmigungsbehörden überprüft werden müssen. Typgenehmigungsbehörden und die Kommission können akkreditierte Labore mit einer Prüfung beauftragen. Darüber hinaus enthält das vierte Paket eine erste Reduzierung des Konformitätsfaktors (1.50 auf 1.43). Bis spätestens 2023 soll dieser stückweise auf 1 gesenkt werden. Schließlich beinhaltet das Gesetz eine neue Methodik zur Bewertung der tatsächlichen Fahremissionen und zur Sicherstellung, dass die Fahrzeuge während solcher Tests ordnungsgemäß gefahren werden.

 

Weiterführende Links:

- 'RDE und NOx-Grenzwerte', EAC Newsblog, 24. März 2020.


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