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RDE und NOx-Grenzwerte

Am 13. Dezember 2018 urteilte das Gericht der Europäischen Union, dass die Verordnung 715/2007, mit der die Europäische Kommission die Emissionsgrenzwerte für Stickoxide für die Prüfungen neuer leichter Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge angehoben hat, teilweise keinen Bestand mehr hat. Die Kommission sei nicht befugt gewesen, die Euro-6- Emissionsgrenzwerte für die neuen Prüfung der Emissionen im praktischen Fahrbetrieb (Real Driving Emissions – RDE) abzuändern, so das Urteil vom 13. Dezember 2018. Die Kommission hat diese Grenzwerte festgelegt, indem sie auf die Euro-6-Grenzwerte Übereinstimmungsfaktoren (conformity factors) angewandt hat, die statistischen und technischen Ungenauigkeiten ausgleichen sollen. Mit dem Gerichtsurteil wurde primär das Gesetzgebungsverfahren beanstandet. Die Kommission war nicht berechtigt, die Grenzwerte von RDE-Prüfungen mit einem Durchführungsrechtsakt abzuändern. Stattdessen hätte dies mit einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unter Einbeziehung des Europäischen Parlaments und des Rates eingeführt werden müssen. Um Rechtsunsicherheit über die bereits seit dem 1. September 2017 erteilten Typgenehmigungen zu vermeiden, verschiebt das Gericht die Wirksamkeit der Nichtigkeitserklärung um maximal 12 Monate, um der Kommission Zeit für die Umsetzung des Urteils zu geben. Mit diesem Vorschlag will die Kommission die zuvor angenommenen Konformitätsfaktoren wieder einführen.


Im Parlament ist der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) federführend. Der Verkehrsausschuss (TRAN) und der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) werden Stellungnahmen zum ENVI-Bericht abgeben. Der zuständige Berichterstatter des ENVIAusschusses De Lange (EVP) hält es für angemessen Übereinstimmungsfaktoren und eine Fehlermarge, die sich aus statistischen und technischen Unsicherheiten von tragbaren Emissionsmesssystemen (Portable Emissions Measurement System - PEMS) ergibt, wieder in die Verordnung aufzunehmen. Änderungsanträge des aktuellen Berichts sollen insbesondere klarzustellen, dass der Übereinstimmungsfaktor aus den Emissionsgrenzwerten und der gerätebezogenen Fehlerspanne besteht. Außerdem wird die Kommission ermächtigt, die Konformitätsfaktoren aufgrund der verbesserten Qualität des Messverfahrens oder des technischen Fortschritts der PEMS jährlich nach unten zu überarbeiten. Darüber hinaus fordert der Berichterstatter die Kommission auf, ihren Gesetzesvorschlag für die Zeit nach Euro 6 bis Mitte 2021 vorzulegen.


Im inzwischen angenommenen Entwurf der Stellungnahme des TRAN-Ausschusses geht es größtenteils um Klarstellungen des bestehenden Textes. Des Weiteren wird vorgeschlagen, zwischen den Begrifflichkeiten „Übereinstimmungsfaktor“ und „Fehlermarge“ deutlich zu differenzieren, da der Kommissionsvorschlag dahingehend „missverständlich“ ist. Im ebenfalls angenommenen Entwurf der Stellungnahme des IMCO-Ausschusses betonen die Abgeordneten vor allem den Schutz von Einzelpersonen, welche nicht für Stickstoffe aus Dieselmotoren oder Partikel aus Benzin Direkteinspritzungsmotoren bestraft werden sollten. Der Ausschuss betont außerdem die Signifikanz von Transparenz und Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen, und erwähnt zudem eine „zufrieden stellende Entschädigung“ in Form einer „HardwareÄnderung“ oder das „Angebot von Umstellungsprämien“.


Ergänzend dazu veröffentlichte am 18. Februar 2020 die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission ihre Einschätzung der Messunsicherheit tragbarer Emissionsmesssysteme (PEMS) für die Jahre 2018-2019 im Vergleich zur Standardlaborausstattung im Zusammenhang mit den realen Fahremissionen (RDE).

 

Weiterführende Links:

- 'Wissenswertes: Was ist RDE?', EAC Newsblog, 25. März 2020. - 'Wissenswertes: Was sind Übereinstimmungsfaktoren (conformity facotrs)?', EAC Newsblog, 25. März 2020.


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