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Der Europäische Grüner Deal


Am 11. Dezember veröffentlichte die neue Europäische Kommission den „europäischen Grünen Deal“ (COM(2019) 640). Der Grüne Deal „bekräftigt das Engagement der Kommission für die Bewältigung klima- und umweltbedingter Herausforderungen […] Es handelt sich um eine neue Wachstumsstrategie, mit der die EU zu einer fairen und wohlhabenden Gesellschaft mit einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft werden soll, in der im Jahr 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt werden und das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abgekoppelt ist. Außerdem sollen das Naturkapital der EU geschützt, bewahrt und verbessert und die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen vor umweltbedingten Risiken und Auswirkungen geschützt werden. Gleichzeitig muss dieser Übergang gerecht und inklusiv sein.“


Die veröffentlichte Mitteilung der Kommission zum Deal enthält einen ersten Fahrplan für die wichtigsten Strategien und Maßnahmen, die zur Verwirklichung des europäischen Grünen Deals erforderlich sind, der jedoch zukünftig fortgehend aktualisiert werden kann. Die Kommission betont, dass alle Maßnahmen und Strategien der EU zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals beitragen müssen. Der Deal versteht sich unter anderem als Bestandteil der Strategie zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und der Ziele für nachhaltige Entwicklung.


Die Kommission will bis März 2020 das erste europäische „Klimagesetz“ vorschlagen, „um die Bedingungen für einen wirksamen und fairen Übergang klar festzulegen, für Vorhersagbarkeit für Investoren zu sorgen und sicherzustellen, dass der Übergang unumkehrbar ist.“ Das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 wird so in den Rechtsvorschriften verankert und zugleich sichergestellt, dass zukünftige politische Maßnahmen der EU positiv zum Erreichen dieses Ziels beitragen.



Der Grüne Deal und Mobilität


Im Unterpunkt 2.1.5. der Mitteilung formuliert die Kommission ihre Prioritäten für den Mobilitätsbereich. Sie stellt fest, dass ein Viertel der Treibhausgasemissionen in der EU auf den Verkehrssektor entfällt und der Trend weiterhin nach oben zeigt. Zum Erreichen des Ziels der Klimaneutralität bis 2050 müssen die verkehrsbedingten Emissionen bis 2050 um 90 Prozent gesenkt werden. Entsprechend kündigt die Kommission im Deal an noch in diesem Jahr eine Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität zu verabschieden. Klarer Fokus des Deals liegt dabei auf dem Ausbau multimodaler Verkehrskonzepte. „Vorrangig sollte ein wesentlicher Teil des Anteils von 75 % des Güterbinnenverkehrs, der derzeit auf der Straße abgewickelt wird, auf die Schiene und auf Binnenwasserstraßen verlagert werden.“ Ebenso soll zunehmend auf automatisierte und vernetzte multimodale Mobilität gesetzt werden.


Auswirkungen von Verkehrsdienstleistungen auf Umwelt und Gesundheit sollen preislich wiedergespiegelt werden, was unter anderem die Abschaffung von Subventionen und Steuerbefreiungen auf fossile Brennstoffe bedeutet. Angesichts der aktuell schlecht laufenden Verhandlungen im Bereich der Straßennutzungsgebühren und Eurovignetten-Richtlinie, hebt die Kommission noch einmal hervor den ursprünglichen Vorschlag vorerst beizubehalten, zeigt aber Bereitschaft „ihn erforderlichenfalls zurückzuziehen und alternative Maßnahmen vorzuschlagen.“ Produktion und Verbreitung nachhaltiger alternative Kraftstoffe sollen ebenso vorangetrieben werden. Die Kommission ist bereit den Ausbau öffentlicher Ladestationen und Tankstellen zu unterstützen, sofern offensichtliche Lücken bestehen, beispielsweise im Langstreckenverkehr und in weniger dicht besiedelten Gebieten.

Um der Verkehrsüberlastung in Städten sowie den daraus resultierenden Umwelt- und Gesundheitsschäden entgegenzuwirken will die Kommission strengere Grenzwerte für Luftschadstoffemissionen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor vorschlagen. Obwohl erst kürzlich die Verhandlungen über die neuen CO2-Standards abgeschlossen wurde, will die Kommission diese neu verhandeln. Sie wird vorschlagen bis Juni 2021 die Rechtsvorschriften über CO2-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge zu überarbeiten.

 

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