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EAC begrüßt Einführung des elektronischen Notrufs für alle neuen Pkw-Modelle

Gemäß EU-Verordnung müssen ab dem 31. März 2018 alle neuen, ab diesem Datum typgeprüften Fahrzeugmodelle serienmäßig mit einem eCall-System ausgerüstet sein. ECall stellt mithilfe von Mobilfunk und Satellitenortung nach einem Unfall eine Telefonverbindung zur einheitlichen Rufnummer 112 der nächstgelegenen Rettungsleitstelle her und übermittelt einen Datensatz mit wichtigen Informationen zum Unfallort, zur Art der Auslösung und zum Fahrzeug. „Gerade bei schweren Unfällen entscheiden manchmal schon wenige Minuten über Leben und Tod. Hier kann der eCall viel bewirken und es wird Zeit, dass nun auch Fahrer neuer Mittelklasse- und Kleinwagenmodelle in den Genuss dieser Funktion kommen“, kommentiert EAC-Präsident Bernd Opolka die anstehende Neuerung.


Im Gegensatz zu den herstellereigenen Notrufsystemen, die seit einigen Jahren als Teil von Telematikeinheiten im Segment der Premiumfahrzeuge verbaut werden, sendet der 112-eCall nur unmittelbar nach einem Unfall Daten an die Rettungsleitstelle, nicht an den Hersteller. Ferner zeichnet der gesetzliche eCall auch keine Daten im Auto auf. So ist in der EU-Verordnung zum eCall klar geregelt, dass zwischen dem 112-eCall und einem herstellereigenen Telematiksystem kein Datenaustausch erfolgen darf. Autofahrer, die einen herstellerspezifischen Notrufdienst in ihrem Fahrzeug verbaut haben, können künftig frei zwischen herstellereigenem Notrufdienst und dem europaweiten 112-eCall wählen.

Durch eCall soll die Reaktionszeit der Notfalldienste in ländlichen Gebieten um 50 Prozent und in städtischen Gebieten um 40 Prozent reduziert werden. „Die Kommission rechnet europaweit mit bis zu 2.500 weniger Verkehrstoten pro Jahr. Auch die Zahl der Schwerverletzten soll sich signifikant verringern. Der eCall ist damit ein wichtiges Instrument, um der ‚Vision Zero‘ ein bedeutendes Stück näher zu kommen“, so Opolka.




 

EAC Pressemitteilung (PDF), 29. März 2018.


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