top of page

Kfz-Versicherungsrichtlinie

Nachdem bereits im Mai 2018 die Europäische Kommission eine Änderung der KfzHaftpflichtversicherungsrichtlinie vorschlug, kommt nun in der neuen Legislaturperiode neuen Schwung in die Verhandlungen. Da im Rat keine nennenswerten Fortschritte erzielt werden konnten, verschob sich die Reform nun in die neue Legislaturperiode. Um die Reform nun voranzubringen, beantragte der parlamentarische Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) am 18. Juli 2019 die Wiederaufnahme der Arbeiten und ernannte einen neuen Berichterstatter.


Die Kommission schlug ursprünglich eine Reform in fünf Bereichen vor: Entschädigung der Opfer von Unfällen, bei denen ein Versicherer in Konkurs geht; Mindestdeckungssummen; Kontrolle der KfzVersicherung durch die Mitgliedstaaten; Art und Weise, wie Schadenverlaufsabrechnungen von einem neuen Versicherungsunternehmen verwendet werden; und Geltungsbereich der Richtlinie.


Im Februar 2019 diskutierte das Plenum des Europäische Parlaments entsprechende Änderungen, beendete jedoch die erste Lesung nicht und beauftragte den IMCO-Ausschuss in interinstitutionelle Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten (Rat der EU) und der Kommission aufzunehmen. Das Parlament hob dabei explizit drei Reformvorschläge hervor. Zum einen sollen die Bestimmungen von Kontrollen verschärft werden, um das nicht versicherte Fahren anzugehen und das Verfahren zur Entschädigung von Geschädigten im Falle einer Insolvenz des Versicherers zu straffen. Zum anderen sollen Kleinfahrzeuge wie Elektroroller oder E-Bikes von dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen und die entsprechende Regulierung den Nationalstaaten überlassen werden. Außerdem soll geprüft werden, ob die Vorschriften für neue autonome Fahrzeuge und Hochgeschwindigkeits-Leichtbaufahrzeuge geeignet sind.



 
bottom of page