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Messung des Kraftstoffverbrauchs (OBFCM)

Als Teil der überarbeiteten Prüfverfahren WLTP und RDE müssen ab dem 1. Januar 2020 sämtliche neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit einem sogenannten On-Board Fuel Consumption Meter (OBFCM) ausgestattet sein. Diese Software zeichnet den Kraftstoffverbrauch eines Fahrzeugs auf oder auch den Energieverbrauch bei Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Autos. Ab dem 1. Januar 2021 müssen dann zusätzlich alle erstzugelassenen Fahrzeuge über das OBFCM verfügen. Ab dem 1. Januar 2021 müssen die Autohersteller dann auch die tatsächlichen Verbrauchsdaten jedes einzelnen neuen Fahrzeugs erfassen und an die Kommission übermitteln. Entsprechende Pläne wurden seit dem 3. Quartal 2017 erarbeitet. Die Überwachung der Verbrauchsdaten soll fünf Jahre erprobt, und spätestens 2030 in ein konkretes Gesetz eingerahmt werden. Ziel ist es die Diskrepanz zwischen dem ermittelten Verbrauch der Hersteller und dem Verbrauch im tagtäglichen Gebrauch zu minimieren und Autohersteller zu sanktionieren, sofern entsprechende Lücken noch zu groß sind.


Wie genau die Daten der Kommission übermittelt werden, ist noch nicht abschließend geklärt. Daten könnten beispielsweise bei der Hauptuntersuchung über die Diagnose Schnittstelle ausgelesen werden und durch die Werkstatt übermittelt werden. Denkbar wären auch Stichprobenerhebungen bei Verkehrskontrollen, Beschränkung auf zentral verwaltete Autoflotten (z.B. Mietautos) oder direkt durch drahtlose Datenübertragung. Des Weiteren ist noch nicht geklärt, welche Daten letztlich veröffentlicht werden sollen. Würden für jedes Modell separat Daten veröffentlicht, würde dies die Transparenz enorm steigern und ein Vergleich für den Verbraucher möglich machen. Generell zusammengefasste Durchschnittswerte würden dies nicht zulassen. Die erfassten Daten würden theoretisch auch eine CO2-Verbrauchsbesteuerung möglich machen. Dies ist bisher jedoch nicht geplant.

Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die Daten vollständig anonymisiert werden, um eine Überwachung des Staates von einzelnen Personen zu verhindern. Es muss außerdem geklärt werden, wer Zugang zu den erhobenen Daten erhält und welche Konsequenzen oder Sanktionen bei festgestellten Verstößen erfolgen.

 
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