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Straßenbenutzungsgebühren: EACs Feedback zum Entwurf der Durchführungsverordnung

Am 9. August 2019 lief die einmonatige Rückmeldefrist für den Gesetzesentwurf der Europäischen Kommission zur Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren aus, in dem die Anforderungen an Anbieter elektronischer Mautdienste festgelegt wurden. Der Verband Europäischer Automobilclubs nutzte die Gelegenheit, um an dieser entscheidenden Etappe des europäischen Gesetzgebungsverfahrens teillzunehmen, und verwies insbesondere auf sein jüngstes Positionspapier zum Thema PKW-Mautgebühren: Einheitliche PKW-Mautregeln für den Einheitlichen Europäischen Verkehrsraum.


Der EAC unterließ vor alllem nicht auf die Gefahren hinzuweisen, die elektronische Mautsysteme mitsichbringen, die darauf ausgerichtet sind große Datenmengen zu sammeln, um Fahrzeuge zu identifizieren und zu lokalisieren, womit wiederum Bewegungs- und Verhaltensprofile sowohl von Fahrzeugen und Fahrern erstellt werden können. Für die Verwendung und Speicherung von Fahrzeugdaten sind daher strenge Regeln erforderlich, darüber hinaus werden entsprechende technische Vorgaben wie die sichere Verschlüsselung unabdingbar.



 

Weiterführende Links: - Überblick zur Initiative der Europäischen Kommission, siehe insbesondere den Entwurf der Durchführungsverordnung (EN) sowie dessen Anhang (EN).

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